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EINZELDENKMAL KIRCHSTRASSE 2

 

Am 20. Juli 1993 wurde das Gebäude Kirchstraße 2 in die Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragen. Dem vorausgegangen ist am 4. Juni 1993 eine gutachterliche Stellungnahme von Frau Dr. Sybille Gramlich, Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege, die folgende Einschätzung zum Gebäude und dessen städtebaulicher Bedeutung abgibt:

 

"Die Kirchstraße verläuft auf der Westseite der Stadtkirche von Herzberg in Nord-Süd-Richtung auf den Markt wo sie neben dem Rathaus einmündet.

Das breitgelagerte Wohnhaus ist nach dem großen Stadtbrand von 1723 entstanden. Es liegt dem Kirchhof gegenüber unweit des Marktes, von dem aus die breitgelagerte Fassade bereits über eine große Distanz zu erkennen ist. Das Wohnhaus wurde auf einem Großerbengrundstück mit Brauberechtigung erbaut. Zwischen 1800 und 1828 wohnte hier der Herzberger Bürgermeister Johann Ernst Caspar. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts richtete man im Erdgeschoß rechts neben der Durchfahrt einen Laden ein. Es handelt sich um ein zweigeschossiges, achtachsiges Durchfahrtshaus mit Satteldach. Im Erdgeschoss wurde das verputzte Haus massiv aufgeführt, das Obergeschoss wurde in Fachwerk errichtet. Die korbbogige Mitteldurchfahrt schließt eine zweiflügelige Türe aus dem ersten Drittel des 19. Jahrhunderts. 

Das Gebäude ist nur in seiner linken Hälfte unterkellert. Der tonnengewölbte Abgang liegt auf der linken Seite der Durchfahrt und besitzt flache Wandnischen. Ein tonnengewölbter Kellerraum verläuft quer zum Firstrichtung. Die Tonne wurde aus Ziegeln gemauert. Die Schildwände sind dagegen aus Feldsteinen aufgesetzt. Den großen Ziegelformaten nach zu schließen stammt dieser Keller von dem Vorgängerbau. Ein zweiter, jüngerer Keller, dessen Tonne längs zur Firstrichtung verläuft, reicht bis in dem Hofraum. Die Innenwände im Erd- und im Obergeschoss bestehen aus Lehmstakenfachwerk, die Geschoßdecken sind Balkendecken mit Lehmstrohwickeln. Während die ursprüngliche Raumfolge im Erdgeschoß durch den Ladeneinbau gestört ist, kann man sich im ersten Geschoss noch ablesen. Eine dreifach gewendete Treppe am Ende der linken Seite der Durchfahrt führt in das erste Geschoss. Hier sind zum Hof hin noch die Reste eines Laubengangs erhalten. Das Wohnhaus besitzt einen liegenden Dachstuhl.

Das Wohnhaus in der Kirchstraße gehört zu den Großerbenhäusern in Herzberg, welche entlang der wichtigsten innerstädtischen Straßen und Plätze vornehmlich im 18. Jahrhundert entstanden sind und heute das Bild der Stadt entscheidend prägen. Es beherrscht das Straßenbild der Kirchstraße sowohl für den vom Markt wie auch für den von der Magisterstraße kommenden Betrachter. Als letztes, im Wesentlichen ungestört überkommenes Großerbenhaus aus dem 18. Jahrhundert in der Kirchstraße ist es durch seinen prominenten Standort - der Kirche und dem Rathaus unmittelbar benachbart - von städtebaulicher Bedeutung. In seinem Erscheinungsbild wie in seiner Raumstruktur ist das Durchgangshaus ein charakteristisches Beispiel für die Hausformen der Großerbenstellen Herzbergs und besitzt somit bau- und sozialgeschichtliche Bedeutung.

Das Wohnhaus ist daher Denkmal gemäß §1, Abs. 2, Denkmalschutzgesetz."